Dem Steuerbürger, der seitens der Steuerfahndung mit dem Vorwurf einer Steuerhinterziehung konfrontiert wird, gewährt der Verteidiger, der Berater für Steuerstrafrecht, den notwendigen Beistand durch eine sachgerechte Verteidigung.
Die Steuerfahndung ist Eingriff der Staatsgewalt in einer ihrer stärksten Ausprägungen.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates“ (Dahs, Handbuch des Strafverteidigers). Dabei ist der Verteidiger als sogenanntes Organ der Rechtspflege zur einseitigen Interessenwahrung seinem Mandanten gegenüber verpflichtet. Er unterliegt dem Verschwiegenheitsgebot und der Treuepflicht gegenüber seinem Mandanten.
Erscheint die Steuerfahndung oder erhält er von der Finanzbehörde einen Brief mit der Mitteilung, er sei der Steuerhinterziehung verdächtig, so besitzt der Betroffene in der Regel keinerlei Erfahrung mit dieser Situation und ist nicht in der Lage, diese angemessen einzuschätzen oder darauf richtig zu reagieren. Er bedarf deshalb umso mehr des Beistands und der Unterstützung eines erfahrenen und starken Beraters für Steuerstrafrecht. Zunächst wird sich der Betroffene vielleicht an seinen laufenden steuerlichen Berater wenden, damit dieser ihm in dieser Situation – zumindest vorübergehend – beisteht. Häufig wird dem Steuerberater aber die entsprechende Kenntnis, insbesondere des Strafprozessrechts fehlen, während Anwälten, zwar zum Verteidiger ausgebildet, aber die notwendige Kenntnis des materiellen Steuerrechts fehlt. Optimal dürfte daher die Verteidigungskombination Steuerberater und Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) sein. Dies umso mehr, als es in Steuerstrafverfahren häufig sinnvoll und zweckmäßig ist, parallel dazu und flankierend ein Verfahren im Hinblick auf das materielle Steuerrecht vor dem Finanzgericht zu führen.