Die Steuerfahndung ist die Finanzpolizei in Steuersachen. Ihre Beamten können als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft fungieren.
Steuerfahndung ist damit in erster Linie Steuerstrafverfolgung, Steuerfahndung ist aber auch Steuereintreibung. Ihr kommt damit eine Doppelfunktion zu:
Sie ist Fiskalbehörde bei rein steuerlichen Ermittlungen mit Rechten und Pflichten nach der Abgabenordnung.
Sie ist Strafverfolgungsbehörde bei strafrechtlichen Ermittlungen mit Rechten und Pflichten wie die Behörden des Polizeidienstes nach der Strafprozessordnung.
Aufgrund dieser Doppelfunktion konzentriert sich bei der Steuerfahndung die geballte Eingriffsmacht des Staates, wie sie die Möglichkeiten der Abgabenordnung (z. B. Ermittlungsrechte des Finanzamts, teilweise sogar darüber hinausgehend) und der Strafprozessordnung (Recht des ersten Zugriffs: Durchsuchung, Beschlagnahme, Verhaftung ) bieten. Verstärkt wird diese Machtkonzentration dadurch, dass die Steuerfahndung anlässlich eines konkreten Einsatzes, etwa bei der Durchsicht von Geschäftsunterlagen fortlaufend Aufgabe und Ermittlungsziel wechseln darf, also bildlich gesprochen, sich einmal den Polizei-Hut und dann wieder den Fiskalbehörden-Hut aufsetzt, um jeweils das schärfste Mittel zur Erreichung ihres Ermittlungsziels einzusetzen. Hier ist der erfahrene und sachkundige Verteidiger gefragt, der auf Klarstellung gegenüber der Fahndung dringt, welchen Hut sie gerade trägt, wie überhaupt der Steuerfahndung mit Stehvermögen und Einsatzbereitschaft sowie selbstverständlich mit Spezialkenntnissen zu begegnen ist.
Viele Beamte der Steuerfahndung kommen aus der Betriebsprüfung. Sie sind geschult und verfügen über gute Kenntnisse des Steuerrechts. Für sie zählt daher in erster Linie das steuerliche Mehrergebnis. Sie handeln oft nach der Maxime: Maximale Steuernachforderung durch minimalen Zeitaufwand! Um dieses Ziel zu erreichen, greifen sie gern zu drastisch überhöhten Schätzungen, um damit enormen Druck aufzubauen. Die Schätzung als ein zentrales Instrument der Finanzverwaltung hat in der Rechtsprechung aufgrund ihrer Komplexität zu zahlreichen Streitfällen geführt. Die Kenntnis der Rechtsprechung über die Reichweite der Schätzung ist für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich.
Sobald Sie, in welcher Art und Weise auch immer, mit der Steuerfahndung in Berührung kommen, wird es höchst brisant und Sie sollten schnellstmöglich einen Spezialisten zurate ziehen.