Seit Jahrzehnten kündigen Politiker aller Couleur uns Steuerbürgern gebetsmühlenartig Reformen unseres Steuersystems an. Die Schlagworte sind: Steuervereinfachung, Steuergerechtigkeit und Steuerentlastung für alle (derzeit: Abschaffung der „kalten Progression“). Aber nichts davon ist bisher eingetreten. Ganz im Gegenteil. Die Verkomplizierung des deutschen Steuerrechts und damit einhergehend die Steuerungerechtigkeit hat von Jahr zu Jahr zugenommen, während die Akzeptanz durch die Steuerbürger entsprechend abgenommen hat.
Gleichzeitig ist das Steuerstrafrecht kontinuierlich und – wie man meinen könnte – übermäßig durch die Politik, Justiz und Steuerbehörden verschärft worden. So nimmt denn das deutsche Steuerstrafrecht zunehmend auch Auslandssachverhalte ins Visier. Die Ermittlungen gehen häufig über die Grenzen hinweg.
Seit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.04.2011 sind und werden, jetzt gerade wieder, immer höhere Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige im Gesetz verankert. Die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit wird dadurch immer mehr erschwert. Andererseits kauft die Steuerfahndung Bank-CDs auf, was zumindest rechtlich fragwürdig ist.
Angesichts dieser Situation sieht sich der Steuerbürger oft hilflos einer ihn erdrückenden Staatsmacht gegenüber – es sei denn, er sucht und findet ihn schützenden rechtlichen Beistand durch einen mit der Spezialmaterie vertrauten, erfahrenen und selbstbewusst auftretenden Berater/Verteidiger.
Kanzlei News 21.08.2024 * Rückforderungsbescheide der Kassenärztlichen Vereinigungen aufgrund vertiefter Prüfung gemäß § 7a Coronavirus- Testverordnung (TestV) können fehlerhaft sein – auch gegenüber Apotheken!
Bei Prüfung der Bescheide und Abwehr der Rückforderungen biete ich kompetente Hilfe an: